Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs (Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung - VAErstV) § 3Zeitlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.