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Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

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Abschnitt 1
 Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
  § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
  § 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
  § 3 Stundensatz des Vormunds
  § 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
  § 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
  § 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
Abschnitt 2
 Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
  § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
  § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
  § 9 Fallpauschalen
  § 10 Aufwendungsersatz
  § 11 Sonderfälle der Betreuung
  § 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
  § 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
  § 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
  § 15 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
Abschnitt 3
 Sondervorschriften
  § 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
  § 17 Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 18 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
Abschnitt 5
 Übergangsregelungen
  § 19 Übergangsregelung
  § 20 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
  Anlage (zu § 8 Absatz 1)