(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2298)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils als Note sowie
- b)
Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils,
- b)
Benennung und Bewertung der fünf Handlungsbereiche mit Punkten und als Note,
- c)
Benennung und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Note sowie
- d)
Benennung der Präsentation und des Fachgesprächs jeweils mit Punkten,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
die Gesamtnote in Worten,
- 6.
Befreiungen nach § 6,
- 7.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1.