Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
- 1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
- 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.