Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- Umweltschutz, 
- 5.
- Qualitätsmanagement, 
- 6.
- Arbeitsvorbereitung, 
- 7.
- betriebliche und technische Kommunikation, 
- 8.
- Teamarbeit, 
- 9.
- Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung, 
- 10.
- Transport und Lagerung, 
- 11.
- Metallbearbeitung, 
- 12.
- Elektrotechnik, 
- 13.
- Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung, 
- 14.
- Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen, 
- 15.
- Mess- und Steuerungstechnik, 
- 16.
- Regelungstechnik, 
- 17.
- Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen, 
- 18.
- Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen, 
- 19.
- Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes, 
- 20.
- Vertiefungsphase.