Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 7.
Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
- 8.
Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
Vorbereiten von Untergründen,
- 10.
Ausführen von Verzierungen,
- 11.
Vergolden, Versilbern, Metallisieren,
- 12.
Herstellen und Gestalten von Rahmungen,
- 13.
Ausführen von Maltechniken,
- 14.
Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten,
- 15.
Qualitätssicherung.