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Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

VergStatVO

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016

Vollzitat:

"Vergabestatistikverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 691), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist"

Hinweis:Geändert durch Art. 5 G v. 25.3.2020 I 674
Mittelbare Änderung durch Art. 6 Abs. 2 G v. 25.3.2020 I 674 ist berücksichtigt

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 2.4.2020 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § Abs. 3 u. § 6 Abs. 2 +++)

Die V wurde als Artikel 4 der V v. 12.4.2016 I 624 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. § 8 ist gem. Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 V v. 12.4.2016 I 624 am 18.4.2016 in Kraft getreten; sobald sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung gegeben sind, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dies mindestens drei Monate vorab im Bundesanzeiger bekannt. Die §§ 1 bis 7 treten drei Monate nach dieser Bekanntmachung gem. Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 u. 3 V v. 12.4.2016 I 624 in Kraft; Art. 7 Abs. 3 Satz 2 u. 3 aufgeh. und ersetzt durch die neuen Vorgaben in § 6 dieses Gesetzes und in Art. 6 Abs. 1 G v. 25.3.2020 I 674; somit treten die neuen Regelungen mWv 1.4.2020 in Kraft.
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§ 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung

(1) Diese Verordnung regelt die Pflichten der Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Übermittlung der in § 3 aufgeführten Daten an das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Empfang und zur Verarbeitung der Daten beauftragte Statistische Bundesamt. Zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Satz 1 bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen als Auftrag- oder Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Auftrag- oder Konzessionsgeber melden.
(2) Die Daten nach § 3 sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
(3) Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt elektronisch. Hierfür sind die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten sicheren elektronischen Verfahren zu nutzen. Bei der Übermittlung der Daten ist sicherzustellen, dass die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Möglichkeit zur Einsicht in die Protokolldaten betreffend die Übermittlung der Daten haben.
(4) Das Statistische Bundesamt speichert die erhaltenen Daten, bereitet sie statistisch auf und erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Vergabestatistik.

Fußnote

(+++ § 1: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
(+++ § 1 Abs. 2 u. 3: Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
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§ 2 Art und Umfang der Datenübermittlung

(1) Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder einer Konzession nach § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei Erreichen oder Überschreiten der in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwerte die in § 3 Absatz 1 genannten Daten.
(2) Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übermitteln nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags die in § 3 Absatz 2 und 3 aufgeführten Daten, wenn
1.
der Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25 000 Euro überschreitet,
2.
der Auftragswert den geltenden Schwellenwert gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterschreitet,
3.
die Vergabe des öffentlichen Auftrags nach den jeweils maßgeblichen Vorgaben des Bundes oder der Länder vergabe- oder haushaltsrechtlichen Verfahrensregeln unterliegt und
4.
der Auftrag im Übrigen unter die Regelungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen würde.
(3) Die vorstehenden Pflichten gelten nicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen durch Auslandsdienststellen von Auftraggebern.

Fußnote

(+++ § 2: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
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§ 3 Zu übermittelnde Daten

(1) In den Fällen des § 2 Absatz 1 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die folgenden Daten:
1.
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 1,
2.
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch öffentliche Auftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 2,
3.
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sektorenauftraggeber nach § 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit nach § 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 3,
4.
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 142 in Verbindung mit § 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 4,
5.
bei der Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber nach § 101 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 5,
6.
bei der Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 153 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Konzessionsgeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 6 und
7.
bei der Vergabe verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge nach § 104 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 7.
(2) In den Fällen des § 2 Absatz 2 umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage 8.
(3) Sofern Auftraggeber freiwillig Daten gemäß den Anlagen 1 bis 8 zu den Absätzen 1 und 2 zur statistischen Auswertung übermitteln, sind § 1 Absatz 2 und 3 und § 4 auch für diese Daten anzuwenden.

Fußnote

(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
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§ 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank

(1) Das Statistische Bundesamt ist mit Einwilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berechtigt, aus den aufbereiteten Daten statistische Auswertungen zu veröffentlichen.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist berechtigt, zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland, die sich aus der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1), der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) und der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76) gegenüber der Europäischen Kommission ergeben, statistische Auswertungen an die Europäische Kommission zu übermitteln.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den Berichtsstellen die für die Analyse und Planung ihres Beschaffungsverhaltens erforderlichen eigenen Daten sowie statistische Auswertungen zur Verfügung.
(4) Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden können auf Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie statistische Auswertungen erhalten.
(5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt den statistischen Landesämtern auf deren Antrag die ihren jeweiligen Erhebungsbereich betreffenden und vorhandenen Daten für die gesonderte Aufbereitung auf regionaler und auf Landesebene zur Verfügung.
(6) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach den Absätzen 3 bis 5 zu übermitteln.
(7) Das Statistische Bundesamt ist berechtigt, die Angaben zu den Merkmalen gemäß Abschnitt 2 der Anlagen 1 bis 8, mit Ausnahme der Angaben zu Auftraggebereigenschaft und Korrekturmeldung, in einer Datenbank zu speichern, um die technische Umsetzung der Datenübermittlung zu gewährleisten. Die freiwilligen Angaben zu den für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen sind auf Verlangen unverzüglich zu löschen.

Fußnote

(+++ § 4: Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 3 u. § 6 Abs. 2 +++)
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§ 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Hochschulen und anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, auf Antrag statistische Auswertungen oder Daten in anonymisierter Form zur Verfügung, soweit
1.
dies für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist und
2.
die Übermittlung der Daten oder die Erstellung der statistischen Auswertungen keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(2) Das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Statistische Bundesamt ist berechtigt, die statistischen Auswertungen durchzuführen und die statistischen Auswertungen und Daten nach Absatz 1 zu übermitteln.

Fußnote

(+++ § 5: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 2 +++)
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§ 6 Anwendungsbestimmung

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
1.
das Vorliegen der Voraussetzungen einer elektronischen Datenübertragung entsprechend den Vorgaben des § 1 Absatz 3 festzustellen und
2.
die Feststellung nach Nummer 1 im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
(2) Die §§ 1 bis 5 sind ab dem ersten Tag des vierten Monats, der auf den Monat der Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 folgt, anzuwenden; dieser Tag ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
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§ 7 Übergangsregelung

(1) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Auftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung unterliegen, eine jährliche statistische Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:
1.
nach den jeweiligen Vergabeverfahren,
2.
nach Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Kategorien der Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur,
3.
nach der Staatszugehörigkeit des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde.
(2) Die statistischen Aufstellungen im Sinne des Absatzes 1 für oberste und obere Bundesbehörden und für vergleichbare Bundeseinrichtungen enthalten auch den geschätzten Gesamtwert der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte.
(3) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Sektorenverordnung unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Sektorenauftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Auftraggeber der Bereiche Gas- und Wärmeversorgung und Eisenbahnverkehr, ausgenommen Schnellbahnen. In den anderen Sektorenbereichen entfallen Angaben über Dienstleistungsaufträge.
(4) Die Sektorenauftraggeber übermitteln dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch den Gesamtwert der vergebenen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte, die ohne eine Schwellenwertfestlegung von der Datenübermittlungspflicht erfasst wären. Aufträge von geringem Wert können aus Gründen der Vereinfachung unberücksichtigt bleiben.
(5) Solange die §§ 1 bis 5 nicht nach § 6 anzuwenden sind, übermitteln die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit unterliegen, eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, und zwar getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Für jeden Auftraggeber enthält die statistische Aufstellung mindestens die Zahl und den Wert der vergebenen Aufträge. Die Daten werden, soweit möglich, wie folgt aufgeschlüsselt:
1.
nach den jeweiligen Vergabeverfahren,
2.
nach Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Kategorien der Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur,
3.
nach der Staatszugehörigkeit des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde.
(6) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt jeweils durch Allgemeinverfügung fest, in welcher Form die statistischen Angaben zu übermitteln sind. Die Allgemeinverfügung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 678 - 680)
Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555) (ERechV) (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
Common Procurement Vocabulary-Code
(CPV-Code)
Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags
in Lose
 ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 15 VgV; § 3 EU Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) (VOB/A)
 Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV; § 3 EU Nr. 2 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 1 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 5 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV; § 3 EU Nr. 4 VOB/A)
 Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV; § 3 EU Nr. 5 VOB/A)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Dynamisches Beschaffungssystem ja   nein
Elektronische Auktion ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
     Zuschlag
   Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 682 - 685)


Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen
nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 15 VgV)
 Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 1 VgV)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 5 VgV)
  Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV)
  Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
  Wenn Eignung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
 Postleitzahl 
 Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)
Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 686 - 689)


Abschnitt 1


Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
 Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 14 SektVO)
 Nicht offenes Verfahren (§ 15 SektVO)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 15 SektVO)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 13 Abs. 2 SektVO)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 17 SektVO)
 Innovationspartnerschaft (§ 18 SektVO)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Dynamisches Beschaffungssystem ja   nein
Elektronische Auktion ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
  Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)
Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 690 - 693)


Abschnitt 1


Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen
nach Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für (Sektoren-)Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 14 SektVO)
 Nicht offenes Verfahren (§ 15 SektVO)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 15 SektVO)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 13 Abs. 2 SektVO)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 17 SektVO)
 Innovationspartnerschaft (§ 18 SektVO)
Rahmenvereinbarung ja  nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
  Wenn Eignung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die (Sektoren-)Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als (Sektoren-)Auftraggeber selbst oder für einen anderen (Sektoren-)Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
 Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
 Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)
Konzession durch einen Konzessionsgeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 694 - 697)


Abschnitt 1


Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer
Konzession im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja    nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Baukonzession
 Dienstleistungskonzession
 CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ja   nein
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 19 KonzVgV)
 Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 20 KonzVgV)
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
   Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)
Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 698 - 701)


Abschnitt 1


Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession
im Oberschwellenbereich über soziale und andere besondere Dienstleistungen
nach Anhang IV der Richtlinie 2014/23/EU dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder Konzessionsgeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Konzessionsgeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
 Art des Auftrages Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in Lose ja   nein
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 22 KonzVgV)
 Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (§ 22 KonzVgV)
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Konzessionsgeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Konzessionen als Konzessionsgeber selbst oder für einen anderen Konzessionsgeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
   Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja  nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 702 - 705)


Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen
öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 1 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten, nicht offenen Verfahrens]
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten Verhandlungsverfahrens]
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 13 VSVgV; § 3 VS Nr. 3 VOB/A)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
  Wenn Eignung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
 Vorname
Ansprechperson
 
E-Mail-Adresse 
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
  Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 8 (zu § 3 Absatz 2)
Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 706 - 709)


Abschnitt 1


Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Unterschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des Auftraggebers* Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags in LoseFreiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
ZuschlagskriteriumFreiwillige Angabe
Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
 keine Angabe
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO; § 3 Abs. 1 VOB/A)
 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (§ 10 UVgO; § 3 Abs. 2 VOB/A)
 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO; § 3 Abs. 2 VOB/A)
 Verhandlungsvergabe/freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 1 UVgO; § 3 Abs. 3 VOB/A)
 Verhandlungsvergabe/freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 UVgO; § 3 Abs. 3 VOB/A)
 Sonstige Verfahren
RahmenvereinbarungFreiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Dynamisches BeschaffungssystemFreiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Elektronische AuktionFreiwillige Angabe
 ja   nein   keine Angabe
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
  Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, welches Kriterium bei o. g. Merkmalen beachtet wurde:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteFreiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUFreiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenFreiwillige Angabe
Anzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteFreiwillige Angabe
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Freiwillige Angabe
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
 keine Angabe
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.


Abschnitt 2


Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 2 dienen


MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße 
Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
 Nachname Ansprechperson 
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
 Auftraggebereigenschaft*  Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
*
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 9 Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 710)


In einem Vergabeverfahren können insbesondere folgende Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.
Umweltbezogene Kriterien
Anforderung der Erfüllung der Voraussetzungen eines ISO-14024-Typ-I-Umweltzeichens (zum Beispiel Blauer Engel, Nordischer Schwan, Österreichisches Umweltzeichen) oder gleichwertige Kriterien
Anforderung einer Übereinstimmung mit der durch die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 festgelegten Strategie für Umweltmanagement und -betriebsprüfung (EMAS)
Anforderung einer Übereinstimmung mit einem Umweltmanagementsystem gemäß der Norm ISO 14001, mit Ausnahme der durch die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 festgelegten Strategie für Umweltmanagement und -betriebsprüfung (EMAS)
Anforderung einer Übereinstimmung mit der höchsten Energieeffizienzklasse (im Einklang mit der Definition in verschiedenen Rechtsvorschriften, zum Beispiel in der Verordnung (EU) Nr. 626/2011 über Luftkonditionierer)
Anforderung einer Übereinstimmung, für den größten Teil der betreffenden Beschaffung, mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Produkten
Vorgabe einer Kostenberechnung auf der Grundlage von Lebenszykluskosten
Soziale Kriterien
Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen
Zugänglichkeit der Leistung für Menschen mit Behinderungen
faire Arbeitsbedingungen
Schutz der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Gleichstellung der Geschlechter
Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Innovative Kriterien
Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen sind innovativ für die Organisation.
Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen sind innovativ für den gesamten Markt.
Die technischen Spezifikationen beruhen in erster Linie auf den Funktions- und Leistungsanforderungen und nicht auf der Beschreibung der technischen Lösung.
Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen dürften die Wirksamkeit der Arbeit des Beschaffers erhöhen.