Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel |
§ 6 | Ausbildungsplan |
§ 7 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
und Abschlussprüfung
in der Berufsausbildung zum
Verkäufer und zur Verkäuferin
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung in der
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
§ 8 | Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung |
§ 9 | Inhalt der Zwischenprüfung |
§ 10 | Prüfungsbereich der Zwischenprüfung |
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung in der
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
§ 11 | Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung |
§ 12 | Inhalt der Abschlussprüfung |
§ 13 | Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung |
§ 14 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
§ 15 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
§ 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 17 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
§ 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
in der Berufsausbildung
zum Kaufmann im Einzelhandel
und zur Kauffrau im Einzelhandel,
Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 19 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 20 | Inhalt von Teil 1 |
§ 21 | Prüfungsbereiche von Teil 1 |
§ 22 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
§ 23 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
§ 24 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 25 | Inhalt von Teil 2 |
§ 26 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 27 | Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel |
§ 28 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
§ 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 30 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 31 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin |
Anlage 2: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel |