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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
§ 10
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
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