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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG)
§ 12
Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.
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