für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten:
- a)
Ein- und Ausladehafen,
- b)
Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart,
- c)
Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und
- d)
in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer;