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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
§ 14a
Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter
Für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, gilt § 7 entsprechend.
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