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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung des § 11a des Vermögensanlagengesetzes (Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung - VermVerMiV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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