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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen * (Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - VersFinKflAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.