(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen,
- 2.
Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten,
- 3.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
- 4.
rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen einhalten,
- 5.
Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen,
- 6.
Wohnen und Wohneigentum absichern,
- 7.
Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern,
- 8.
Mobilität und Reisen absichern,
- 9.
Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern,
- 10.
für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden,
- 11.
Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen und
- 12.
Versicherungsfälle regulieren.