Bei Krankengeldzuschußkassen, die die Krankentagegeldversicherung nach dem "Nürnberger System" (Aussteuerung nach Maximaldauer) betreiben, kann die Rückstellung für das Krankentagegeld nach folgendem Verfahren ermittelt werden:
Die benötigten Zahlen können notfalls schätzungsweise an Hand von Teiluntersuchungen ermittelt werden. Das gewählte Verfahren ist zu begründen.
Es sei T = 10 Millionen Tage, K = 4 Millionen Tage. Bei einem Ausnutzungsgrad von g = 60 vom Hundert ist die Zahl der Tage (N), für welche die x (=43) Jahre alten Versicherten bis zum Ausscheiden noch Krankentagegeld beziehen können:
N = T ∙ g — K = 2 Millionen Tage |
Bis zur Beendigung aller Versicherungen des Bestandes durch Tod oder Ausscheiden bei Lebzeiten ergibt sich insgesamt bei einem durchschnittlichen täglichen Krankentagegeld von M = 2 DM
R = (T ∙ g — K) ∙ M = 4 Millionen DM. |
Dieser Betrag kann als eine beim Tod oder Ausscheiden fällige Versicherungssumme angesehen werden. Der Jetztwert (P) dieser Verpflichtung ist nach der Formel
P = (1 — d ∙ a'x) ∙ R zu errechnen, wobei d = 0,033816 zu setzen und bei der Berechnung von a'x der vorzeitige Abgang in der unter I,2 angegebenen Form zu berücksichtigen ist. Liegt das durchschnittliche Abgangsalter ungefähr fest (z.B. x'= 57 Jahre), so kann der Jetztwert (P) der Verpflichtung auch ohne Berücksichtigung der versicherungstechnischen Grundlagen durch Diskontierung mit dem Zinssatz von 3 1/2 vom Hundert ermittelt werden. In dem angegebenen Beispiel würde der Jetztwert in diesem Fall rund 2 470 000 DM betragen.