Die eingeschränkte Laufbahnbefähigung kann nach einer Mindestbewährungszeit von einem Jahr nach Erwerb der Befähigung durch Teilnahme an einer Einführung, die in Laufbahnen
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des mittleren Dienstes ein Jahr,
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des gehobenen Dienstes ein Jahr und sechs Monate,
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des höheren Dienstes zwei Jahre
beträgt, ergänzt werden. Nummer 3 gilt entsprechend. Die Feststellung, ob die Einführung erfolgreich abgeschlossen ist, trifft der Bundespersonalausschuß oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuß auf Antrag der obersten Dienstbehörde.