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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (Vierte Verkehrsflughäfen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung - 4. VFlughSiKArbbV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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