Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (Vergleichswebsitemeldeverordnung - VglWebMV) § 1Regelungsgegenstand
Diese Verordnung trifft Regelungen
1.
zur Meldung von Daten für die Vergleichwebsite nach dem Zahlungskontengesetz und
2.
zur Konkretisierung und Ergänzung der Vergleichskriterien.