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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 74 Verfahrensart

Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.