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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1)
Bestandsregister für Schweinehaltungen

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1205)


Seite: …

Name: Gesamtzahl am Stichtag nach § 26 Absatz 3: 
Anschrift: davon Zuchtsauen: 
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:davon sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 Kilogramm:
 
  davon Ferkel bis 30 Kilogramm: 
 
1234a4b5a5b67
Lfd. Nr.AnzahlOhrmarken-nummern/
Kennzeichen
ZugangAbgangaktueller
Bestand
Bemerkungen1
   DatumName und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatumName und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb  
         
         
         
         
1
Datum der Nachkennzeichnung, Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren, ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.