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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
Anlage 8 (zu § 32 Absatz 1)
Bestandsregister für Rinderhaltungen

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1199)
Seite: …


Name:
 

Anschrift:
 

Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:
 


1234567a7b7c8a8b8c9
Lfd.
Nr.
Ohrmarken-
nummer
Geburts-
datum
Geschlecht
m/w1
Rasse nach RasseschlüsselOhrmarkennummer des MuttertieresZugangAbgangBemerkungen2
      DatumVorheriger Tierhalter, Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatum
Name und Anschrift des Übernehmers oder Regis-
triernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb
 
             
             
             
1
m = männlich, w = weiblich.
2
Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.

Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:




Zuständige Behörde:
 

Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde: