Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG) § 6Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.