Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
- 1.
die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
- 2.
die Fürsorgeleistungen,
- 3.
die Unterstützungen,
- 4.
die Beiträge zu Unfallkassen,
- 5.
das Trennungsgeld,
- 6.
die Fahrkostenzuschüsse sowie
- 7.
die Umzugskostenvergütungen.