Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung ----
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.