Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung ----
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro.