Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV) § 9Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.