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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung - VRegV)
§ 9 Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.