Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz*) (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV) § 2Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen
Für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen nach § 32 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 Nummer 2 und § 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sind die Angaben nach § 1 Nummer 1 und 5 bis 8 zu übermitteln.