(Fundstelle: BGBl. I 1997, S. 1592 - 1594)
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.
der Ausbildungsbetrieb,
- 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.
Marketing, Lernziele a und b,
- 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziele a und b,
- 6.
Vertrieb, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
- 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
- 10.2
Buchführung, Lernziel b,
- 10.5
Materialbeschaffung und -verwaltung
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
Service und Betreuung, Lernziele a und b,
- 7.2
Technischer Service, Lernziel a,
- 7.3
Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel b,
- 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel c,
- 9.
Begleitservice, Lernziele a und b,
- 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziel c,
und je nach Schwerpunkt
- a)
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 2.
Vertrieb, Lernziele a und b,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
- b)
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c,
- 1.1
Service und Betreuung, Lernziele a, b und e,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 6.
Vertrieb, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel c,
- 7.1
Service und Betreuung, Lernziel c,
- 8.
Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele a bis c,
und je nach Schwerpunkt
- a)
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 2.
Vertrieb, Lernziele d und e,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
- b)
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 1.1
Service und Betreuung, Lernziel c,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- 6.
Vertrieb, Lernziel c,
- 7.3
Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziele b und c,
- 8.
Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele d und e,
- 9.
Begleitservice, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 7.1
Service und Betreuung, Lernziel a,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
Marketing, Lernziele c bis e,
- 4.1
Kommunikation mit Kunden, Lernziel d,
- 7.1
Service und Betreuung, Lernziel d,
- 7.2
Technischer Service, Lernziel b,
- 10.1
Zahlungsverkehr, Lernziel d,
- 10.2
Buchführung, Lernziele a und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 9.
Begleitservice, Lernziele a und b,
- 10.5
Materialbeschaffung und -verwaltung
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
- 1.
Marketing, Lernziele a und b,
- 2.
Vertrieb, Lernziele c, f bis h,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 2.2
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
- 5.
Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel b,
fortzuführen oder
- b)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziele a, b, d bis h,
- 1.1
Service und Betreuung, Lernziel d,
- 1.2
Technischer Service, Lernziele a und b,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.2
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
- 1.
Marketing, Lernziele c bis e,
- 2.
Vertrieb, Lernziel i,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
- 10.4
Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen oder
- b)
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.
Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel i,
- 1.1
Service und Betreuung, Lernziel f,
- 1.2
Technischer Service, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 10.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
- 10.4
Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.