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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 2
Anwendung des allgemeinen Rechts
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.
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