zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
§ 12
Versicherungsperiode
Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular