(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Bundesverwaltung,
- 2.
Landesverwaltung,
- 3.
Kommunalverwaltung,
- 4.
Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
- 5.
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
gewählt werden.