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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 1 

Die Geschäftsanteile, die der ehemaligen Treuhandgesellschaft für wirtschaftliche Unternehmungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der ehemaligen Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beide mit dem Sitz in Berlin-Wilmersdorf, an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugestanden haben, stehen mit Wirkung vom 24. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland zu.