Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- 6.
Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern,
- 8.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen,
- 9.
Herstellen von Bauwerksteilen,
- 10.
Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen,
- 11.
Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern,
- 12.
Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen,
- 13.
Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
- 14.
Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz,
- 15.
Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung,
- 16.
Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser,
- 17.
Durchführen von gewässerkundlichen Messungen,
- 18.
Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
- 19.
Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten,
- 20.
Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken,
- 21.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.