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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde,
Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
 
§  1Zweck des Waffenregisters
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Registerbehörde
§  4Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
 
Abschnitt 2
 
Datenbestand des Waffenregisters
 
§  5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
§  6Grunddaten des Waffenregisters
§  7Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
 
Abschnitt 3
 
Datenübermittlungen an die
Registerbehörde und die Waffenbehörden
 
§  8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
§  9Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
§ 10Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
§ 11Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
§ 12Protokollierungspflicht bei der Speicherung
 
Abschnitt 4
 
Datenübermittlung der Registerbehörde
 
§ 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
§ 14Form des Übermittlungsersuchens
§ 15Inhalt des Übermittlungsersuchens
§ 16Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
§ 17Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
§ 18Zulässigkeit der Datenübermittlung
§ 19Gruppenauskunft
§ 20Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 21Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
§ 22Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
§ 23Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
§ 24Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 25Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
§ 26Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
 
Abschnitt 5
 
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
 
§ 27Speicherfristen
§ 28Verantwortlichkeiten für die Löschung
§ 29Einschränkung der Verarbeitung
 
Abschnitt 6
 
Rechte der betroffenen Person
 
§ 30Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 31Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
 
Abschnitt 7
 
Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
 
§ 32Verordnungsermächtigung
§ 33Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 34Übergangsvorschrift