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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte (Wahrnehmungsverordnung - WahrnV)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.