Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte (Wahrnehmungsverordnung - WahrnV) § 9Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.