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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
§ 1 

Zweck dieses Gesetzes ist es, zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. mit Verwaltungsaufgaben zu beleihen.