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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgeltverordnung - WasserstoffNEV)
§ 11 Kalkulatorische Steuern

Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.

Fußnote

(+++ § 11: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 Satz 6 +++)