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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Art 3 Dienstort

Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.