die bundeseigenen Schifffahrts- und Betriebsanlagen, insbesondere Schleusen, Schiffshebewerke, Wehre, Schutzhäfen, Bauhäfen, Bauhöfe, Schirrhöfe, Schiffhöfe sowie Werkstätten, Pegelanlagen, Sicherheitstore, Sperrwerke, Dämme, Buhnen und Parallelwerke außerhalb ihrer Zweckbestimmung, insbesondere durch Betreten, Befahren, Abstellen von Fahrzeugen aller Art, Zelten, Viehtreiben, Reiten oder durch Umgang mit Feuer;