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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
§ 5 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.