(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
- 2.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 3.
Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
- 4.
Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
- 5.
Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
- 6.
Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
- 7.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
- 8.
Betreiben von technischen Systemen,
- 9.
nachhaltiges Bewirtschaften von Wasserressourcen und Durchführen von Maßnahmen zur Absicherung von Wasserschutzgebieten,
- 10.
Prüfen von Wasserbeschaffenheit, Durchführen von Wasseraufbereitung und Sicherstellen von Trinkwasserqualität,
- 11.
Sicherstellen von Wasserförderung, -speicherung und -verteilung,
- 12.
Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
- 13.
Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen sowie
- 14.
Beurteilen von Kundenanlagen und Sicherstellen von Trinkwasserschutz.