Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung (Wehrdienst-Erstattungsverordnung - WDErstattV) § 2Tagegeld, Übernachtungsgeld
Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt.