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Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

WDNeuOG

Ausfertigungsdatum: 21.08.1972

Vollzitat:

"Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts vom 21. August 1972 (BGBl. I S. 1481), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093) geändert worden ist"

Stand:Geändert durch Art. 2 G v. 16.8.2001 I 2093

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 23.11.1972 +++)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§§ 1 bis 8 (weggefallen)

-
(3) Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle.
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.