- 1.
es sich um einen Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung der Weinart Weißwein oder Rotwein handelt,
- 2.
eine einzige Rebsorte in Verbindung mit der Bezeichnung „Classic“ angegeben wird,
- 3.
der Wein ausschließlich aus Weintrauben von dafür in der jeweiligen Produktspezifikation festgelegten gebietstypischen klassischen Rebsorten hergestellt worden ist, ausgenommen die zur Süßung verwendeten Erzeugnisse,
- 4.
der zur Herstellung verwendete Most einen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen hat, der mindestens 1 Volumenprozent über dem natürlichen Mindestalkoholgehalt liegt, der für die bestimmte Ursprungsbezeichnung oder dessen Teil vorgeschrieben ist, in dem die Weintrauben geerntet worden sind,
- 5.
der Gesamtalkoholgehalt mindestens
- a)
11,5 Volumenprozent beträgt, sofern die zur Herstellung des Weines verwendeten Weintrauben im abgegrenzten geografischen Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mosel“ geerntet worden sind, oder
- b)
12 Volumenprozent beträgt, sofern die zur Herstellung des Weines verwendeten Weintrauben in einem abgegrenzten geografischen Gebiet einer anderen geschützten Ursprungsbezeichnung geerntet worden sind,
- 6.
in der Bezeichnung keine kleinere geografische Einheit gemäß § 23 Absatz 1 des Weingesetzes angegeben wird,
- 7.
der Jahrgang angegeben wird,
- 8.
der Restzuckergehalt nicht mehr als 15 Gramm je Liter beträgt und den Gesamtsäuregehalt um nicht mehr als das Doppelte übersteigt,
- 9.
eine Geschmacksangabe nicht verwendet wird und
- 10.
eine Prädikatsangabe in der Kennzeichnung nicht verwendet wird.