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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau* (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung - WFAusbV)
§ 11
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Brandbekämpfung und Menschenrettung,
2.
Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz,
3.
Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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