(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Information, Kommunikation und Teamarbeit,
- 6.
Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 7.
Kommunikations- und Informationssysteme,
- 8.
Arbeitsorganisation,
- 9.
elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz,
- 10.
metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz sowie
- 11.
Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz.