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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)
§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.