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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wechselgesetz
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat zur Durchführung der Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 377) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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