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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
§ 131i
Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.
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